Allgemeine Geschäftsbedingungen bilderfabrik – DAS MOBILE FOTOSTUDIO
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten mit Betreten der
Geschäftsräume als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen ( Bilder als Datei, Papierbilder, Fotoalben,
Fotobücher).
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.v
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.
Es wird zwischen privatem und geschäftlichem Nutzungsrecht unterschieden, Bilder mit privatem Nutzungsrecht
können nicht automatisch geschäftlich verwendet werden.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn
nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des
Lichtbildes genannt werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Sie erwerben in erster Linie die final bearbeiteten Bilddaten. Es besteht kein Anspruch auf die Originaldaten, es
werden grundsätzlich keine RAW Daten verkauft oder herausgegeben.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
Labor und
Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der
Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Die Bezahlung findet sofort nach Aufgabe der Bestellung der Bilder statt. Soweit Preisnachlässe oder Rabatte
gewährt
werden, gelten gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche
Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrages durch den Fotografen erfolgt nach Zahlung der
Anzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Bei
Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50 % des Auftragswertes
fällig. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Bewerbungsfotos sind am Fototermin
komplett bar zu zahlen oder nach Bestellung online zu überweisen. Gekaufte Gutscheine sind ab
Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine
Barauszahlung.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er
fällige Rechnungen nicht spätestens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Von Endverbrauchern wird nur Barzahlung akzeptiert, Kredit- und ec-Karten
werden nicht angenommen.
4. Der Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 8 Tagen nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin
auf seine Kosten abzuholen. Endverbraucher haben spätestens bei Abholung den Kaufpreis vollständig in bar zu
zahlen, bei gestalteten Fotobüchern bereits bei der Freigabe des Auftraggebers zur Endverarbeitung. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb dieser 8 Tage die Lichtbilder abholt und vollständig bezahlt.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum
des Fotografen.
5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder
gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung bei
der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen.
6. Bei Gestaltungen für Fotobücher, Collagen und Grußkarten obliegt die Art der Gestaltung dem Fotografen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.Der Fotograf verwahrt die Bilddaten sorgfältig. Er haftet nicht für Datenverlust. Die bearbeiteten Daten werden ein
Jahr in der Dropbox gespeichert.
Der Fotograf haftet für nicht für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder. Für die Datenspeicherung verwenden wir USB Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
In allen anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach Zusendung der Onlinegalerie zur Ansicht und Auswahl der Bilder hat der Auftraggeber eine Woche Zeit sich
für seine Bilder zu entscheiden. Danach wird eine Gebühr von 10 pro weitere Woche fällig.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stundenoder
Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden
sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte
Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen.
5. Stornierungen seitens des Auftraggebers werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei
Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von ihm zu
zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug gebracht werden. Geleistete Anzahlungen
werden bei Stornierung nicht zurückerstattet, sondern mit den Ansprüchen des Fotografen aus entgangenen
Einnahmen verrechnet. Terminverschiebungen gelten als Stornierung. Dem Auftraggeber wird damit nicht der
Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat. Bereits geleistete Anzahlungen werden
nicht zurückerstattet.
6. Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für Grußkarten, Fotos für Grußkarten, Collagen oder
ähnliche Fotoarbeiten fallen mindestens 50 Euro Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten
Zeitaufwandes an.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.
VIII.Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn
dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder
Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen
Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
IV. Haftung
1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässgkeit. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind
Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet, Facebook, Instagram, in elektronischen Archiven
(Dropbox), die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind auf CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu
vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos uneingeschränkt zur Eigenwerbung des Fotografen
veröffentlicht werden dürfen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Fotos zum Aushang im Schaufenster, im
Studio, auf Messen und zur Präsentation in Werbeanzeigen, Prospekten, Musteralben, auf der Homepage und
anderen Medien. Für Fotos, die das Ehrgefühl des Auftraggebers beeinträchtigen könnten, wie insbesondere
erotische Aufnahmen, holt der Fotograf vom Auftraggeber eine gesonderte Einwilligung ein.
8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim
Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner
nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: September 2021